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BPatG, 10.01.2012 - 27 W (pat) 168/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "BIOFUN" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft der Wortmarke "BIOFUN" für Waren der Klassen 18 und 25
- kanzlei.biz
"BIOFUN"
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "BIOFUN" - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 10.01.2012 - 27 W (pat) 168/10
Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen (EuGH GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006). Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 19 - FUSSBALL 2006). - EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 10.01.2012 - 27 W (pat) 168/10
Die insoweit maßgeblichen beteiligten Kreise definiert der EuGH dabei als den Handel und/oder den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR 2006, 411 - Matratzen Concord/Hukla). - BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98
RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden …
Auszug aus BPatG, 10.01.2012 - 27 W (pat) 168/10
Auch wenn das hier angesprochene Publikum die Marke im Sinn von "Biospaß" ohne weiteres übersetzen kann, vermag der Senat dieser Bedeutung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Zeichens (vgl. BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION) keinen hinreichend klaren beschreibenden Hinweis auf die beanspruchten Waren zu entnehmen. - EuGH, 12.01.2006 - C-173/04
Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz …
Auszug aus BPatG, 10.01.2012 - 27 W (pat) 168/10
Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung als Unterscheidungsmittel für die beanspruchten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen (EuGH GRUR 2006, 233, 235, Nr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006). Bei Wortmarken ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn der Marke ein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Sinngehalt zugeordnet werden kann oder wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 19 - FUSSBALL 2006).